Die monatlichen Eltern-Beiträge unserer Einrichtungen in Haar belaufen sich auf:
für Krippenkinder:
bis 7 Std: 532 EUR
bis 8 Std: 586 EUR
bis 9 Std: 644 EUR
über 9 Std: 709 EUR
für Kindergartenkinder:
bis 7 Std: 326 EUR
bis 8 Std: 369 EUR
bis 9 Std: 415 EUR
über 9 Std: 467 EUR
Die 100 EUR monatlich, die vom Freistaat Bayern übernommen werden, sind bei den hier genannten Beiträgen bereits abgezogen.
Unsere Besuchssatzung finden Sie hier.
Monatlicher Essensbeitrag für das täglich frisch gekochte Essen: 90 EUR.
Außer dem Eltern- und dem Essensbeitrag fallen keine weiteren Kosten an. Unsere Gebührensatzung finden Sie hier.
Für Kinder, deren Geschwister auch eine unserer Einrichtungen besuchen, gibt es eine Ermäßigung von 10%.
In dem Kalenderjahr, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, werden ab dem Beginn des Kita-Jahres (1. September) vom Freistaat Bayern 100 EUR übernommen.
Bei Bedarf ist eine Übernahme der Kosten durch das Landratsamt München möglich.
Sie können auch einen Antrag auf Bayerisches Krippengeld stellen.
Unserer Einrichtungen in München richten sich nach der Satzung der Stadt München und der Münchner Förderformel, die zum 31.08.2024 ausläuft.
für Krippenkinder (bis 31.08.24):
bis 7 Std: 111 EUR
bis 8 Std: 128 EUR
bis 9 Std: 145 EUR
über 9 Std: 162 EUR
für Kindergartenkinder (bis 31.08.24):
bis 7 Std: 0 EUR
bis 8 Std: 0 EUR
bis 9 Std: 0 EUR
über 9 Std: 0 EUR
0 EUR durch den Beitragszuschuss vom Freistaat Bayern.
Unsere Besuchssatzung finden Sie hier.
Monatlicher Essensbeitrag für das täglich frisch gekochte Essen: 105 EUR
Außer dem Eltern- und dem Essensbeitrag fallen keine weiteren Kosten an. Unsere Gebührensatzung finden Sie hier.
In dem Kalenderjahr, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, werden ab dem Beginn des Kita-Jahres (01. September) vom Freistaat Bayern bis zu 100 EUR übernommen. Das ist bei den nebenstehenden Beiträgen bereits berücksichtigt.
Nach den Richtlinien der Münchener Förderformel gibt es die Möglichkeit einer Geschwisterermäßigung und einer Ermäßigung aufgrund des Einkommens (bis 31.08.24).
für Krippenkinder (ab 01.09.24, falls wir nicht am Defizit-Modell der LH München teilnehmen können): bis 7 Std: 975 EUR | für Kindergartenkinder (ab 01.09.24, falls wir nicht am Defizit-Modell der LH München teilnehmen können): bis 7 Std: 390 EUR | Unsere aktualisierte Besuchssatzung finden Sie hier in Kürze. Unsere Gebührensatzung ab September 2024 finden Sie hier in Kürze. Monatlicher Essensbeitrag für das täglich frisch gekochte Essen: 105 EUR Geschwisterermäßigung: für das jüngste Kind wird 10% Geschwisterermäßigung gewährt, so lange zwei oder mehr Kinder eine unserer Einrichtungen besuchen. In dem Kalenderjahr, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, werden ab dem Beginn des Kita-Jahres (01. September) vom Freistaat Bayern bis zu 100 EUR übernommen. Das ist bei den nebenstehenden Beiträgen bereits berücksichtigt. |
Die Beiträge für unsere Einrichtung im HEADS office in Aschheim finden Sie hier in Kürze.
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Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier: